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Wichtige Details zur Aktivrente

  • Startdatum: 1. Januar 2026.
  • Ziel: Anreiz schaffen, über die Regelaltersgrenze hinaus zu arbeiten und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
  • Steuerfreie Hinzuverdienstgrenze: Bis zu 2.000 € pro Monat.
  • Steuerliche Behandlung: Die Aktivrente bleibt steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt, was bedeutet, dass sie den Steuersatz für das übrige Einkommen nicht erhöht.
  • Sozialversicherungsbeiträge: Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung müssen vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber gezahlt werden. In Rentenversicherungs- und Arbeitslosenversicherung müssen jedoch nur Arbeitgeberanteile abgeführt werden.
  • Voraussetzungen: Man muss die Regelaltersgrenze erreicht haben, um die Aktivrente nutzen zu können.
  • Ausschluss: Selbstständige sind von dieser Regelung aktuell ausgeschlossen.